Wer muss in der Regel für die Kosten eines Wasserschadens aufkommen?
Sie haben einen Wasserschaden und fragen sich, wer zahlt und welche Kosten von der Versicherung übernommen werden? In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, welche Kosten bei Wasserschäden in der Regel erstattungsfähig sind.
- Die Wohngebäudeversicherung
Die erste Anlaufstelle bei Wasserschäden ist in der Regel die Wohngebäudeversicherung des Hauseigentümers. Diese Versicherung ist speziell dafür ausgelegt, Schäden an der Bausubstanz zu decken, die durch plötzliche und unvorhergesehene Ereignisse wie Wasserschäden verursacht werden. Hier kommen Ursachen wie Wasser-Rohrbrüche, undichte Rohre oder starker Regen in Betracht. Es ist wichtig zu betonen, dass die genaue Deckung je nach Versicherungspolice variieren kann. Um herauszufinden, ob die Wohngebäudeversicherung bei einem Wasserschaden zahlt sollten Sie die Versicherungsbedingungen deshalb sorgfältig prüfen.
- Hausratversicherung
Während die Gebäudeversicherung die Gebäudesubstanz schützt, deckt die Hausratversicherung in der Regel den Inhalt der Wohnung ab, d. h. persönliche Gegenstände wie Möbel, Elektronik und Kleidung. Auch hier ist es wichtig, die genaue Deckung der Police zu prüfen, da nicht alle Hausratversicherungen automatisch Wasserschäden abdecken müssen.
- Der Verursacher des Wasserschadens
Wenn der Wasserschaden auf das Fehlverhalten einer anderen Partei zurückzuführen ist, z. B. auf einen Handwerker, der bei Reparaturarbeiten einen Wasserschaden verursacht hat oder einen Mieter in der darüber liegenden Wohnung, kann die Haftpflichtversicherung dieser Partei die Kosten übernehmen.
- Vermieter und Mieter
Bei einer gemieteten Immobilie haftet in der Regel der Vermieter bzw. die Wohnungseigentümergemeinschaft für Schäden an der Gebäudesubstanz, während der Mieter für Schäden an oder den Verlust von persönlichen Gegenständen verantwortlich ist. Die genaue Haftung sollten Sie im Mietvertrag prüfen und gegebenenfalls Ihre Versicherung anpassen.
- Selbstbeteiligung und Ausschlüsse
Es ist wichtig, die Selbstbeteiligung in Ihrer Versicherungspolice zu berücksichtigen. Dies ist der Betrag, den Sie im Schadensfall aus eigener Tasche zahlen müssen, bevor die Versicherung einspringt. Außerdem können bestimmte Arten von Wasserschäden, wie z. B. Überschwemmungsschäden oder Schäden, die auf Nachlässigkeit zurückzuführen sind, von der Versicherung ausgeschlossen sein.
Was zahlt die Versicherung nach einem Wasserschaden?
- Reparaturen an der Bausubstanz
Eines der offensichtlichsten Dinge, die von der Versicherung übernommen werden, sind Reparaturen/Instandhaltungsmaßnahmen am Gebäude. Dazu können Reparaturen und Wiederherstellungsmaßnahmen an Wänden, Böden, Decken, (Dächern) und anderen durch den Wasserschaden beschädigte Bauteile gehören.
- Wiederherstellung und Trocknung
Eine professionelle Trocknung, Desinfektion und Reinigung des betroffenen Bereichs ist entscheidend, um Schimmelbildung zu verhindern und die Gesundheit der Bewohner zu schützen. Diese Kosten werden in der Regel von der Versicherung übernommen.
- Ersatz von beschädigten Einrichtungsgegenständen
In einigen Fällen können auch persönliche Gegenstände wie Möbel, Teppiche, elektronische Geräte und andere persönliche Gegenstände von dem Wasserschaden betroffen sein. Die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz dieser Gegenstände nach einem Wasserschaden können je nach Police von der Versicherung übernommen werden.
- Professionelle Bewertung und Beratung
Die Kosten für die Beauftragung eines Sachverständigen oder Spezialisten, der den Wasserschaden beurteilt und Sie berät, was zu tun ist, können ebenfalls erstattungsfähig sein.
- Vorübergehende Unterbringung
Wenn Ihre Wohnung bzw. Immobilie aufgrund eines Wasserschadens vorübergehend unbewohnbar ist, können die Kosten für eine vorübergehende Unterbringung in einem Hotel oder einer anderen Unterkunft von der Versicherung gezahlt werden.
- Ersatz von fest installierten Einrichtungen
Die Wiederherstellung bzw. der Ersatz von fest installierten Einrichtungen wie Küche oder Bad kann ebenfalls zu den erstattungsfähigen Kosten gehören.
- Zusätzliche Kosten für Schutzmaßnahmen
In manchen Fällen müssen zusätzliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden, um weitere Schäden zu verhindern. Dazu gehören z. B. das Abdecken von Dächern oder die Installation von Schutzvorrichtungen. Auch diese Kosten können erstattungsfähig sein.
Sind Sie nicht sicher, wer und was Ihren Wasserschaden zahlt? Wir berechnen Ihnen Ihren wahren Anspruch!
Klären Sie die Deckung mit Ihrem Versicherungsberater

Wichtige Hinweise für Versicherungsnehmer!
- Vertragsprüfung
Überprüfen Sie Ihren Versicherungsvertrag auf relevante Ein- und Ausschlussklauseln.
- Dokumentation
Stellen Sie alle erforderlichen Unterlagen (Schadenbilder, Kostenvoranschläge) zusammen und reichen Sie diese bei der Versicherung ein.
- Versicherung kontaktieren
Besprechen Sie mit der Versicherung, ob der Schaden gedeckt ist.
- Freigabe oder Ablehnung
Warten Sie auf die Entscheidung der Versicherung. Bei Ablehnung sollte die Begründung inkl. relevanter Paragraphen mitgeteilt werden. Falls keine relevanten Paragraphen im Ablehnungsschreiben von der Versicherung enthalten sind, empfehlen wir eine erneute Kontaktaufnahme zur Klärung mit Ihrer zuständigen Versicherung.
- Prüfung der Paragraphen
Bei Unklarheiten oder Ausschlüssen im Vertrag: Konsultieren Sie einen Fachanwalt.
- Rechtliche Unterstützung
Ziehen Sie einen Anwalt hinzu, falls der Schaden abgelehnt wird oder Paragraphen unklar sind.